Die auf der Grundlage der deutschen Gesetze vereinbarten Arbeitszeitregelungen der SONAX entsprechen anerkannten internationalen Standards.
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.
SONAX zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem sie sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen sie aktiv ist.
4. Gesundheits‐ und Arbeitsschutzsiehe Arbeits- und Gesundheitsschutzleitsätze
SONAX orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. SONAX lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN‐Konvention (aus dem Jahr 2005) ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz. Es werden keine Personen beschäftigt, die jünger als 16 Jahre sind. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden und sind, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, von Nachtarbeit ausgenommen.
SONAX kommuniziert die mit dem Kodex verbundenen Anforderungen an ihre Mitarbeiter und Zulieferer.
Bei allen Beschäftigungsentscheidungen, wie Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Aus- und Weiterbildung, Versetzungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen sowie ihrer Leistung behandelt.
SONAX hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen sie tätig ist, und fordert dies auch von ihren Zulieferern.
SONAX erkennt das Recht der Verbraucher auf wichtige Produkt‐ und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden. Nach Möglichkeit wird sie die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und öffentlich zugänglich machen.
siehe Umweltleitsätze und Energieleitsätze
Die Vergütung erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen.
SONAX respektiert das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie.
Jegliche Form von Zwangsarbeit wird abgelehnt.
Leitheim, 10.07.2024