Bitte beachten Sie, dass gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung der Arbeitgeber verpflichtet ist, Betriebsanweisungen zu erstellen.
Wir als Hersteller von chemischen Produkten können diese Verpflichtung nicht für Sie übernehmen, da wir Ihren Betrieb bzw. Ihre Arbeitsbereiche nicht kennen. Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.
Die zum Download bereitgestellten Betriebsanweisungen können Ihnen nur als Muster dienen.